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FAQ
Häufige Fragen
Setzen Sie sich umgehend mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung. Zunächst muss geprüft werden, ob die Kündigung formell wirksam ist – hier sind oft sehr kurze Reaktionsfristen einzuhalten. Zudem muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden, sonst gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
